Anwalt

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Dr. Peter Schneider

Anwalt Dr. Peter Schneider in MünchenNach dem Abschluss des Studiums der Rechts- und der Politikwissenschaften an der Universität Regensburg bin ich seit 1981 in München als Rechtsanwalt vorwiegend auf den Gebieten Strafrecht, Strafprozessrecht sowie der Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadenersatzansprüchen tätig. Dazu zählen natürlich auch der Opferschutz und die Interessenvertretung im Nebenklageverfahren.

Heute ist die moderne Anwaltskanzlei ein Dienstleistungsunternehmen, das den unterschiedlichen Beratungswünschen des Mandanten Rechnung trägt. So bringt ein Strafverfahren in der Praxis Auswirkungen auf die Familie, auf Arbeit und Beruf sowie auf erbrechtliche und vermögensrechtliche Fragen. Auch hier bin ich für Sie ein kompetenter Ansprechpartner.

Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich mich auf die Bereiche Wirtschaftsstrafrecht, Sexual- und Jugendstrafrecht spezialisiert, bin aber auch oft in Rauschgiftverfahren eingeschaltet.

Häufig werde ich gefragt, ob es richtig ist, auf eine Anschuldigung zu schweigen!

Der Beschuldigte hat das Bedürfnis sich zur Sache zu äußern, um die Anschuldigung möglichst sofort zu widerlegen! Deshalb erwecken die Ermittlungsbeamten oft den Eindruck, dass durch die sofortige Aussage die Verdachtsmomente ausgeräumt werden können.

Das Gegenteil ist richtig: Tatsächlich kennen Sie als Beschuldigter nicht die Ermittlungsakten und damit auch den wahren Ermittlungsstand nicht!
Nur Ihr Strafverteidiger erhält die Ermittlungsakte zur Einsicht!

Also gilt „Schweigen ist Gold“ und baldmöglichst mit dem Anwalt Ihres Vertrauens sprechen.

So besteht z.Bsp. in Steuerstrafverfahren ein Widerspruch zwischen den steuerrechtlichen Erklärungspflichten und dem strafrechtlichen Schweigerecht. Als Fachanwalt stehe ich Ihnen hier mit meinem Wissen und meiner Berufserfahrung zur Seite!

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV
Mitglied in DeutschenAnwaltVerein